Ablaufplan 2024
Hermann Müller-Thurgau, (1850 - 1927)
Der BLÜSEN
Aufkleber
Teilnahmeorden
Die Club-Statuten
Satzung des BBC - Anno 1999
Hier als PDF-Datei downzuloaden! |
„Ich gelobe, jederzeit ein ordentliches und treues Mitglied des Blüsen-Bier-Clubs zu sein, den Anordnungen des Vorstandes Folge zu leisten, die Kameradschaft zu pflegen, die Rechte und Pflichten, Sitten und Gebräuche des Blüsen-Bier-Clubs zu wahren und mich stets dem gottgegebenen Hopfenund Malzgebräu zu opfern!“
§1 Mitgliedschaft
(1) Als anerkanntes Mitglied gilt, wer sich am 22.05.1999 zur konstituierenden Sitzung des „BLÜSEN-BIER-CLUBS“ anno 1999 (nachfolgend BBC genannt) eingefunden, oder auf einer späteren Vollversammlung zum Mitglied gewählt wurde (siehe §4) und folgende Bedingungen erfüllt hat:
- Gildemitgliedschaft
- Statutengemäße Kleidung (siehe §5)
- Blüsen!!!
- Vortrag des „Wildeshauser Liedes“
(2) Nach der konstituierenden Sitzung kann Mitglied werden, wer 85 % aller Mitgliederstimmen am Tag der Vollversammlung erhält. Sonstige Entscheidungen und Änderungen der Satzung bedürfen der absoluten Mehrheit der BBC-Mitglieder. Abstimmungen und Wahlen haben, falls nicht anders vereinbart, anonym zu erfolgen!
(3) Die Ernennung zum „Anwärter“ des Blüsen-Bier-Clubs bedarf folgender Voraussetzungen:
- Gildemitgliedschaft
- Statutengemäße Kleidung (siehe §5)
- Vortrag des „Wildeshauser Liedes“
- Vorstellung bei der jährlichen Vollversammlung am Pfingstheiligabend
- Vortrag der Gründe für Anwartschaft
- Einverständnis mit der Satzung und Regeln des BBC
- außerordentliche Hingabe und Enthusiasmus
- Respekt vor den Bräuchen und Regeln des BBC
- Mehrheitsbeschluss für Anwartschaft durch BBC
Nach Ablauf der einjährigen Anwartschaft hat sich der Anwärter der Vollversammlung zu stellen, wo über seine Aufnahme in den Blüsen-Bier-Club abgestimmt wird.
§2 Etikette
(1) In Übereinstimmung mit den „Genfer Konventionen“, den Menschenrechten und der Wildeshauser Schützengilde von 1403, hat sich der BBC dazu entschlossen, dem Wildeshauser Gildefest entstammenden Frohsinn bedingungslos Folge zu leisten und diesen, nach Leibeskraft zu forcieren.
(2) Ein jeder hat sich Pfingsten gepflegt und friedfertig dem gottgegebenen Hopfen- und Malzgebräu zu widmen.
(3) Schlägereien und Pöbeleien lassen wir seien!
(4) Die Mitglieder des BBC´s haben sich von Pfingstheiligabend 0.00 Uhr bis zum Sonntag nach Kinderschützenfest 12.00 Uhr mittags von der Fun Factory fernzuhalten. Bei Verstoß, ist von jedem, der dort gesehen wird, ein 30-Liter-Faß fällig!
§3 Pflichten
(1) Pflichtveranstaltungen für BBC- Mitglieder sind die alljährliche Frackprobe (Vollversammlung), sowie der Aus- und Einmarsch der Wildeshauser Schützengilde am Pfingstdienstag. Bei Versäumnis ist eine wohlbegründete Entschuldigung vorzuweisen, bei unentschuldigter Abwesenheit am Pfingstdienstag zwischen 12 Uhr und der Bewirtung nach dem Einmarsch, sind pro ½ Stunde 5 € an den BBC zu entrichten.
§4 Vorstand
(1) Der BBC wählt alle 2 Jahre seinen Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Dieser Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Zeremonienmeister: Organisation und Einladung der Treffen
- Fiskalrat: Kassenführung
- Exerzist: Frackabnahmen, Vereidigung neuer Mitglieder
§5 Kleiderordnung
(1) Die statutengemäße Kleiderordnung am Pfingstdienstag lautet wie folgt:
- schwarzer Zylinder
- schwarzer Gehrock
- schwarze Fliege
- weißes Hemd, wohlgestärkt
- schwarze Hose
- schwarze Socken
- schwarzes Schuhwerk, wohlgewichst
- oranges Hutband
- BBC-Button
- Papagoy
Die Gewandung ist unumgänglich so zu Tragen!!!
(2) Strafen für Verstöße:
- weiße oder bunte Socken 2 €
- dunkle Socken 1 €
- kein Papagoy 5 €
- fehlender oder falscher Button 5 €
- mangelnde Sangeskunst verhandelbar
§6 Beiträge
(1) Um das leibliche Wohl zu sichern, sind von jedem Mitglied 10 € pro Monat an den BBC zu überweisen. Dies kann durch Dauerauftrag bzw. einmalige Überweisung von 120 € bis zum 01. April des jeweiligen Jahres auf das BBC-eigene Konto geschehen.
§7 Gültigkeit
(1) Die Satzung des BBC bezieht sich nur (!) auf den Zeitraum, wie in §2, Absatz 4 definiert. Für jedes weitere Handeln ist jeder selbst verantwortlich!
§8 Abschluss
(1) Nicht lang´ schnacken, Kopp in´ Nacken! PROST!!!
Änderungen:
- 28.04.2001 §9 in 2/3 Mehrheit geändert
- 06.06.2001 §7 & §11 Strafen geändert, Fahrverbot hinzugefügt
- 19.10.2001 §9 in 85 % geändert
- 26.04.2002 §10,§7,§8 Fahrverbot gestrichen, €-Preise
- 26.04.2002 §11 Eigenverantwortung hinzugefügt
- 20.04.2004 §7 & §8 Bankverbindung, Zahlungstermin und Strafe Button u Singen
- 30.04.2007 § 5 & §8 Strafe hinzugefügt; Bankverbindung geändert
- 04.05.2007 § 9 Absolute Mehrheit hinzugefügt
- 20.02.2010 §9 Anonyme Wahlen und Abstimmungen
- 20.02.2010 §1.2 Anwärterschaft hinzugefügt
- 21.08.2010 §8 Jahresbeitragserhöhung
- 21.08.2010 §8 Jahresbeitragserhöhung
- 29.03.2018 §8.1, §8.2 Änderung der Beitragsregelung (Jahresbeitrag, Tagesbeitrag)
- 29.05.2019 Neustrukturierung der Satzung ohne inhaltliche Änderungen